… aus gutem Grund!

Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie, die im Dezember 2021 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde und EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegte.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Dies bezieht Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet, mit ein. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.

Sie haben folgende Möglichkeiten uns Ihren Hinweis zu übermitteln:

  • per Telefon unter 0355 350-2222
    (Ihre Spracheingabe wird mittels Diktierfunktion im Anschluss an den Hinweisgeberschutzbeauftragten der LWG übermittelt.)
  • per E-Mail an hinweisgeber@lwgnet.de
  • oder über das folgende Formular
 
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