Verleih von Standrohren
Nicht immer reicht das Wasser aus dem Hahn. Mitunter, z. B. auf Baustellen und Stadtfesten, benötigt man ein Standrohr der LWG, um Wasser aus dem öffentlichen Netz entnehmen zu können.
Wollen Sie das entnommene Wasser für die Trinkwasserversorgung nutzen, dann ist es zwingend erforderlich, den entsprechenden Hydranten auf hygienische Unbedenklichkeit prüfen zu lassen. Dafür wenden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Einsatztermin an den Bereich Trinkwassernetz (tnw-support@lwgnet.de) und nutzen Sie dafür das untenstehende Formular.
Für die Ausleihe eines Standrohres gelten folgenden Konditionen (Stand 13.03.2023):
Mietpreis je Standrohr mit Wasserzähler | netto | brutto (inkl. 7% USt.) |
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Grundbetrag je Standrohr und Verleihvorgang | 49,95 € | 53,45 € |
Nutzungsentgelt (Tag 1 bis 100) | 1,75 €/ pro Tag | 1,87 € |
Nutzungsentgelt (ab Tag 101) | 0,30 €/ pro Tag | 0,32 € |
Vor Ausgabe des Standrohres ist die Zahlung einer Kaution in Höhe von 400 € je Standrohr notwendig. Diese Kaution ist mindestens 1 Woche vor der gewünschten Ausgabe auf folgendes Konto der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG zu überweisen:
IBAN DE21 1203 0000 0000 6003 79
BIC BYLADEM1001
Verwendungszweck: Kaution Standrohr – Name Entleiher lt. Antrag
Der Bargeldverkehr ist nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie: Das Standrohr erhalten Sie nur am Standort Fehrower Weg 5. Bitte melden Sie die Abholung eine Woche vorher unter Tel. 0355 350-1360 an.
Die Rechnung für den Standrohrausleih und den Wasserbezug sowie die eventuelle Abwassereinleitung wird nach Rückgabe vorgenommen. Dabei wird der Rechnungsbetrag mit der Kaution verrechnet und Ihnen der Restbetrag überwiesen. Eine direkte Rechnungserstellung und Auszahlung des Restbetrages ist nur am Standort Berliner Straße und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie z.B. bei einem abreisenden Zirkus.
Untenstehend finden Sie
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die Allgemeine Vertragsbedingungen über die zeitweilige Überlassung eines Hydranten-Wasserzählers,
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eine Anleitung für die Benutzung von Unterflurhydranten (Standrohr) bzw. Überflurhydranten (Entnahmekupplung) sowie
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den Antrag für den Standrohrverleih, den Sie bitte mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Ausleihtermin an unsere Abteilung Trinkwassernetz schicken:
per Mail an: tnw-support@lwgnet.de
oder per Fax an: 0355 350-1359
Allgemeine Vertragsbedingungen Hydranten WZ | (132,80 kB) |
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Anleitung für die Benutzung von Hydranten | (459,35 kB) |
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Antrag Standrohrausleihe | PDF (0,62 MB) |
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