Standrohrverleih
Nicht immer reicht das Wasser aus dem Hahn. Mitunter, z. B. auf Baustellen und Stadtfesten, benötigt man ein Standrohr der LWG, um Wasser aus dem öffentlichen Netz entnehmen zu können.
Für den Verleih unserer Standrohre berücksichtigen Sie bitte die Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Allgemeine Vertragsbedingungen Hydranten WZ | (132,80 kB) |
sowie die nachfolgenden Schritte:
1. Standrohrreservierung
Um unsere Standrohre zu nutzen ist vorab eine Reservierung der Standrohre erforderlich. Um Ihnen in Ihrem gewünschten Zeitraum das entsprechende Standrohr zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie diese ca. 3 Tage im Voraus vorzunehmen.
Ausnahme: Wollen Sie das entnommene Wasser für die Trinkwasserversorgung nutzen, dann ist es zwingend erforderlich, den entsprechenden Hydranten auf hygienische Unbedenklichkeit prüfen zu lassen. Dafür wenden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Einsatztermin an den Bereich Trinkwassernetz (tnw-support@lausitzer-wasser.de).
Für die Reservierung nutzen Sie bitte das folgende Formular.
Für die Ausleihe eines Standrohres gelten folgenden Konditionen (Stand 13.03.2023):
2. Zahlung der Kaution
Für die Kaution in Höhe von 400 Euro je Standrohr stellen wir Ihnen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:
- Bezahlung der Kaution vorab
Bitte überweisen Sie die Kaution mindestens 1 Woche vor der gewünschten Ausgabe auf folgendes Konto der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG:
IBAN DE21 1203 0000 0000 6003 79
BIC BYLADEM1001
Verwendungszweck: Kaution Standrohr – Name Entleiher lt. Antrag
- Bezahlung der Kaution bei der Abholung des Standrohres - nur EC-Zahlung!
3. Abholung des Standrohres
Sobald Sie eine Bestätigung unsererseits erhalten haben, können Sie das Standrohr abholen.
Bitte beachten Sie: Das Standrohr erhalten Sie nur am Standort Fehrower Weg 5.
4. Nutzung des Standrohres
Für eine angemessene Nutzung des Standrohres befolgen Sie bitte folgende Anleitung für die Benutzung von Unterflurhydranten (Standrohr) bzw. Überflurhydranten (Entnahmekupplung).
Anleitung für die Benutzung von Hydranten | (459,35 kB) |
5. Rückgabe des Standrohres
Bitte beachten Sie: Das Standrohr am Standort Fehrower Weg 5 nach gewünschtem Zeitraum der Leihgabe wieder abzugeben.
Die Rechnung für den Standrohrausleih und den Wasserbezug sowie die eventuelle Abwassereinleitung wird nach Rückgabe vorgenommen. Dabei wird der Rechnungsbetrag mit der Kaution verrechnet und Ihnen der Restbetrag überwiesen. Eine direkte Rechnungserstellung und Auszahlung des Restbetrages ist nur am Standort Berliner Straße und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie z.B. bei einem abreisenden Zirkus.