… aus gutem Grund!

Trinkwasserpreise & Vertragsbedingungen

Mengenpreis pro m³
netto brutto (inkl. 7% USt.)
 ab 01.01.2024  1,29 €/m³ 1,38 €/m³
Grundpreise ab 01.01.2024 netto brutto (inkl. 7% USt.)
a) Grundpreis für Wohnbebauungen
     Je Wohnungseinheit pro Monat:
6,61 € 7,07 €

b) für Industrie/ Gewerbe/ Sonstiges auf der Basis
     der Wasserzählergröße je Monat:

   
WZ Qn 2,5/ Q3 = 4 m3/h 16,65 € 17,82 €
WZ Qn 6,0/ Q3 = 10 m3/h 39,96 € 42,76 €
WZ Qn 10/ Q3 = 16 m3/h 66,60 € 71,26 €
WZ DN 50 99,90 € 106,89 €
WZ DN 80 266,39 € 285,04 €
WZ DN 100 399,62 € 427,59 €
WZ DN 150 999,03 € 1.068,96 €
Einbau Wasserzähler netto brutto (inkl. 19% USt.)
Ersteinbau Garten-/Unterzähler
(zusammen mit Wechsel Hauptzähler)                   
 40,75 €                                  48,49 €
Wechsel Garten-/Unterzähler
(separate Anfahrt)
 65,31 € 77,72 €

Der Endpreis mit Umsatzsteuer nach Preisangabenverordnung ist auf die übliche Anzahl von zwei Nachkommastellen gerundet. Die Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der Verbrauchsmenge bzw. Bemessungsgröße mit dem Nettopreis. Zu dem so errechneten Nettoentgelt wird gemäß Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 7%) hinzugerechnet.

Bitte beachten Sie außerdem:
Für die Einstufung des Grundpreises  ist es entscheidend,  zu welchem Zweck das Grundstück genutzt wird. Bei einem zum Zwecke des Wohnens genutzten Grundstück ist die Anzahl der Wohnungseinheiten maßgeblich, auch wenn das Grundstück gewerblich vermietet wird.

Jede Gewerbeeinheit, die sich in einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Objekt befindet und keinen eigenen Trinkwasseranschluss hat, wird einer Wohnungseinheit gleichgesetzt (z. B. Ladengeschäft, Arzt-/ Zahnarztpraxis, Planungs-/ Architektenbüros).

Wird die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus ausgeübt, die zugleich Lebensmittelpunkt ist (z. B. Versicherungsbüro im Arbeitszimmer einer Wohnung), wird die gesamte Wohnung als eine Wohnungseinheit berechnet und der gewerblich genutzte Raum nicht separat betrachtet; die Veranlagung erfolgt nach dem Wohneinheitenmaßstab.

Erfolgt die Versorgung der Gewerbeeinheit über einen eigenen Trinkwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von der Größe des installierten Wasserzählers erhoben. Gleiches gilt bei gewerblich, industriell und sonstig genutzten Grundstücken (z. B. Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Tankstellen, Stallanlagen). Die Staffelung des Grundpreises erfolgt entsprechend der Wasserzählergröße.  

Stand: 12. Dezember 2023

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