Rückstausicherung
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen werden Misch- und Regenwasserkanäle nur auf ein mittleres Regenereignis ausgelegt. So kann es vor allem bei starkem Regen möglich sein, dass die Kanalisation die Wassermengen nicht unbegrenzt aufnehmen und schnell genug ableiten kann. Ist die Aufnahmekapazität erschöpft, kommt es zum Rückstau im Kanal und in den Hausanschlussleitungen, der bis zur Straßenoberkante reichen kann.
Künstlich verschärft wird diese Situation bei Starkregen, wenn Grundstückseigentümer nicht für eine ordnungsgemäße Ableitung des Regenwassers sorgen. Besonders problematisch sind Fehleinleitungen in den öffentlichen Schmutzwasserkanal über Fallrohre bzw. Hofentwässerungen.
All dies kann dazu führen, dass Abwasser in die Keller eindringt, denn alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Abläufe (Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Waschmaschinen usw.) sind rückstaugefährdet.
Gemäß den Abwassersatzungen des jeweiligen Verbandes bzw. den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen Abwasser (AEB-A) der Stadt Cottbus hat sich jeder Grundstückseigentümer gegen Rückstau selbst zu schützen. Der Verband oder die Stadt Cottbus haften in der Regel nicht für Schäden, die aufgrund einer fehlenden Sicherungseinrichtung aus Rückstauereignissen eintreten. In der Regel werden sie auch nicht von der eigenen Versicherung übernommen.
Deshalb bitten wir Sie, sich rechtzeitig zu informieren, wie man sich vor Rückstau schützen kann. In der folgenden pdf-Datei erfahren Sie mehr darüber. Haben Sie dazu Fragen oder Hinweise, so können Sie sich gern unter der Nummer 0355 350-0 an uns wenden.
Merkblatt zur Rückstausicherung | (231,95 kB) |