… aus gutem Grund!

Gartenwasserzähler

Nicht jedes genutzte Trinkwasser gelangt als Abwasser in die Kanalisation. Wenn Sie es stattdessen nachweislich zum Bewässern Ihres Gartens nutzen, können Sie die dafür verbrauchte Menge von der Abwasserrechnung absetzen lassen und damit Kosten sparen.

Um diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, sind zwei Schritte notwendig:

  • Es ist notwendig, die abzusetzende Wassermenge zu messen. Dazu benötigt man einen geeichten Gartenwasserzähler. Die Installation kann durch die LWG oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde. Das Installateurverzeichnis der LWG finden Sie hier.
  • Außerdem muss ein entsprechendes Antragsformular Ihrer Kommune für die "Absetzung der nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen" ausgefüllt und bei Ihrer Kommune eingereicht werden. In der folgenden Tabelle finden Sie die entsprechenden pdf-Formulare bzw. Links.

Bitte beachten Sie beim Einbau bzw. bei der Veränderung von Gartenwasserzählern auch die Technischen Richtlinien der LWG dazu. Diese finden Sie ebenfalls unten als pdf-Dokument.

Anfragen zum Thema "Gartenwasserzähler" richten Sie bitte an das LWG-Kundencenter unter Telefon  0355 350-0.

Regelung der Stadt Cottbus

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Regelung für ehemaligen Abwasserzweckverbandes Cottbus Süd-Ost

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Regelung der Gemeinde Neuhausen/ Spree für den Ortsteil Haasow

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Regelung des Amtes Lieberose/ Oberspreewald

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Regelung der Stadt Drebkau

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Regelung der Gemeinde Kolkwitz

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Technische Richtlinien zum Einbau von Gartenwasserzählern

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