… aus gutem Grund!

Schachtgenehmigung

Für die Durchführung von Erdarbeiten auf Ihrem Grundstück benötigen Sie eine Schachtgenehmigung der LWG. Damit erhalten Sie von uns eine verbindliche Auskunft, ob Kabel, Trink- und/oder Abwasserleitungen der LWG im Bereich der geplanten Erdarbeiten vorhanden sind.

Das entsprechende Formular für die Beantragung einer Schachtgenehmigung sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für Arbeiten im Bereich von Ver- und Entsorgungsanlagen in öffentlichen und privaten Grundstücken finden Sie hier.

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