Dichtigkeitsnachweis von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
Laut Gesetz ist jeder Besitzer bzw. Betreiber einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Sammelgrube verpflichtet, alle 20 Jahre die Dichtigkeit seiner Anlange nach DIN EN 1986-30 zu überprüfen. In Wasserschutzgebieten muss dies alle 5 Jahre erfolgen. Diese Leistung übernehmen wir gern für Sie: kostengünstig und zuverlässig.
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